Privates Investitionsgebiet mit der Gesamtfläche von 1,5 ha, mit einem günstigen Straßenzugang und voller Erschließung, ausgestattet mit Ermutigungssystem und Steuerermäßigungen.
– Verkehrszugang – das Gelände mit dem direkten Zugang zu den nächsten Straßen: zur Außenortsstraße Nr. 17 (Entfernung ca. 0,25 km), der Woiwodschaftsstraße Nr. 824 (ca. 6 km) und Kreisstraße Nr. 2508L (Entfernung von ca. 1,7 km). In der Entfernung von ca. 10 km gibt es die nächste Bahnstation in Puławy. Der Flughafen in Świdnik ist ca. 54 km von der Gemeinde entfernt.
– Bestimmung des Geländes nach den gültigen planerischen Unterlagen der Gemeinde / zulässiger Beschwerlichkeitsgrad der geplanten Investitionen – nach dem aktuellen lokalen Raumordnungsplan: das Gelände ist für Produktionsobjekte, Speicher, Lager und Investition bestimmt, die potential bedeutend die Umwelt beeinflussen können.
– Erschließung des Geländes – elektrische Energie, Wasser- und Gasleitungsnetz, Sanitätskanalisation, Telefonlinie.
– Lage des Investitionsgeländes gegenüber der Gebiete, die dem rechtlichen und planerischen Schutz unterliegen / andere Bedingungen – das Investitionsgelände befindet sich ca. 2,5 km vom Gebiet der Schutzlandschaft „Kozi Bór“.
– Vorteile der Umgebung:
- sehr gute Verkehrszugänglichkeit – Verlauf der Außerortsstraßen Nr. 12 und 17 sowie der Bahnlinie Nr. 7 (Warszawa – Kiew) durch das Gemeindegebiet.
- kleine Entfernung von Puławy – dem wichtigen subregionalen Wirtschaftszentrum, das sich in der Industrie und der Wissenschafts- und Forschungstätigkeit spezialisiert
- Die Lage des südlichen Teils der Gemeinde auf dem Gebiet der hohen touristischen Attraktivität, die die Entwicklung unterschiedlicher Tourismusformen fördert (Fuss-, Rad-, Wasser-, Pferdtourismus, Skisport, Angeln, extreme Sportarten) sowie Entwicklungsbedingungen für Agrotourismus schafft.
- Zugehörigkeit zur Lokalen Touristischen Organisation – Kraina Lessowych Wąwozów (Land der Lössschluchten).
- Günstige agroökologische Bedingungen zu Obstgarten- und Gemüseanbauten, reiche Traditionen im Blumenanbau.
- Tätigkeit des Beratungszentrums für Landwirte in Końskowola.
– Ermutigungssystem und Steuerermäßigungen:
- Befreiung von der Immobiliensteuer im Zusammenhang mit dem Schaffen von neuen Investitionen auf dem Gebiet der Gemeine Końskowola im Rahmen des Hilfsprogramms de minimis (im Sinne der Verordnung der Kommission (WE) Nr. 1998/2006 über die Anwendung der Art. 87 und 88 des Traktats zur de minimis-Hilfe vom 15. Dezember 2006 (A.Bl. der EUL 379 vom 28.12.2006).
- Befreiung von der Immobiliensteuer betrifft Bauten und Gebäuden oder ihre Teile sowie Böden für die Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit, auf denen neue Investitionen vorgenommen und neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dieser Investition nach folgenden Grundsätzen geschaffen wurden:
a. im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Schaffen von 5 bis 19 neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der neuen Investition – 100 % Steuerbefreiung;
b. im Zeitraum von 24 Monaten nach dem Schaffen von 20 bis 49 neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der neuen Investition – 100 % Steuerbefreiung im ersten Jahr, 50 % Steuerbefreiung im zweiten Jahr;
c. im Zeitraum von 36 Monaten nach dem Schaffen von 50 und mehr neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der neuen Investition – 100 % Steuerbefreiung im ersten Jahr, 50 % Steuerbefreiung im zweiten Jahr, 25 % im dritten Jahr;
- Die Steuerbefreiung umfasst keine Geschäftsböden, -bauten und -gebäude, die durch Umgestaltung, Verbindung, Übernahme oder Einteilung anderer Wirtschaftssubjekte, die auf dem Gebiet der Gemeine Końskowola tätig sind, entstanden sind. Eine Firmenänderung oder Reorganisation des Unternehmers stellt keine Grundlage für die Immobiliensteuerbefreiung dar.
- Die Steuerbefreiung wird mit der Berücksichtigung und gemäß den Bedingungen der oben genannten Verordnung sowie der polnischen Vorschriften bezüglich der de minimis-Hilfe erteilt.