Investitionsermunterung

Die Gemeinde verfügt über Geländer und Gebäude, die für Investitionen verwendet werden können. Die Gemeinde führt zusätzlich Handlungen, um neue Investoren dank dem Ermunterungssystem und Steuerermäßigungen für Investitionen zu gewinnen.

Auf Grund des Beschlusses Nr. XLIX/231/10 des Gemeinderates Końskowola vom 26. Mai 2010 wurden Befreiungung von der Immobiliensteuer für Unternehmer eingeführt, die neue Investitionen realisieren und im Zusammenhang damit neue Arbeitsplätze schaffen. Die Höhe und Dauer der Steuerbefreiung hängen von der Anzahl neuer Arbeitsplätze ab. Die Steuerbefreiung betrifft Bauten und Gebäude oder ihre Teile, sowie  Böden für die Führung der wirtschaftlichen Tätigkeit, auf denen neue Investitionen vorgenommen und neue Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dieser Investition nach folgenden Grundsätzen geschaffen wurden:

  1. 100 % Steuerbefreiung im Zeitraum von 12 Monaten nach dem Schaffen von 5 bis 19 neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der neuen Investition;
  2. im Zeitraum von 24 Monaten nach dem Schaffen von 20 bis 49 neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der neuen Investition (100 % Steuerbefreiung im ersten Jahr, 50 % Steuerbefreiung im zweiten Jahr);
  3. im Zeitraum von 36 Monaten nach dem Schaffen von 50 und mehr neuer Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der neuen Investition (100 % Steuerbefreiung im ersten Jahr, 50 % Steuerbefreiung im zweiten Jahr, 25 % im dritten Jahr);

Das Gemeindeamt Końskowola sichert potentiellen Investoren seine Hilfe beim Gewinnen von Investitionsgeländern, die sowohl das Eigentum der Gemeinde sind, als auch im privaten Besitz sind.